AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Stadtführungen durch „Best of Mainz Stadtführungen“

1. Buchung und Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung/Buchung erfolgt schriftlich über das Buchungsportal der Webseite. Nach Buchung einer Tour bekommt der Auftraggeber, im nachfolgenden Text „Kunde“ genannt, eine E-Mail als Bestätigung. Mit der Buchung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Tour von „Best of Mainz Stadtführungen“ per E-Mail bestätigt wird. Durch diesen Vorgang sehen beide Parteien, „Kunde“ und „Best of Mainz Stadtführungen“, den Auftrag als verbindlichen Vertrag an.
(2) Das Entgelt für die Teilnahme an einer Stadtführung – oder für eine individuell gebuchte Stadttour – von „Best of Mainz Stadtführungen“, ist sogleich bei der Online-Buchung bzw. dem Kauf eines Tickets oder eines Gutscheins – bei individuellen Touren nach Erhalt der entsprechenden Rechnung innerhalb von acht Tagen – zu entrichten. Die Zahlung der über www.best-of-mainz.com online gebuchten Tour erfolgt im Voraus über die dort angeboten Zahlungsmittel (Kreditkarte, paypal, Sofortüberweisung oder SEPA-Lastschriftverfahren) – bei einer indviduellen Touren durch Überweisung bis spätestens acht Tage nach Rechnungsdatum.
(3) Es können über das Online-Portal Touren Wertgutscheine erworben werden. Diese können mit dem dort enthaltenen Gutschein-Code zur Buchung einer Stadtführung über die Webseite genutzt werden. Die Gutscheine unterliegen nur der gesetzlichen Verjährung (drei Jahre).
(4) Reisemittler und Leistungsträger von „Best of Mainz Stadtführungen“ (z.B. Bus- und Limousinenunternehmen, Restaurants, Tourguides) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von „Best of Mainz Stadtführungen“ hinausgehen, oder im Widerspruch zur Leistungsbeschreibung von „Erlebnistouren Best of Mainz – Tour-Agentur, Kultur und Kulinarik unterwegs“ stehen.
(5) Bei einer exklusiven individuellen Stadtführung oder Firmentour gelten folgende Bestimmungen: Die Bezahlung wird nach Reservierung des Termins für die geplante Aktivität mit „Best of Mainz Stadtführungen“ innerhalb von acht Banktagen ab Rechnungsdatum fällig (vollständiger Zahlungseingang). Die Buchung wird somit erst mit dem Eingang der Zahlung verbindlich. Trifft die Zahlung nicht fristgemäß ein, kann der Termin für die gebuchte Führung nicht aufrechterhalten werden und geht mit Ablauf der Zahlungsfrist in die freie Vergabe zurück.
(6) Mit der Buchung geben die Gäste ihr Einverständnis, dass „Best of Mainz Stadtführungen“ ihre Daten zu dem Zwecke der Verfolgung eventueller Infektionsketten im gesetzlich üblichen Rahmen vorhalten darf.

2. Leistungen und Leistungsänderungen
(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von „Best of Mainz Stadtführungen“. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch „Best of Mainz Stadtführungen“.
(2) Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht von „Best of Mainz Stadtführungen“ zu vertreten sind. Sind der Wegfall einzelner Leistungen durch „Best of Mainz Stadtführungen“ zu vertreten, so ergibt sich das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. „Best of Mainz Stadtführungen“ ist verpflichtet, den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen. Unter Umständen wird Erlebnistouren „Best of Mainz – Tour-Agentur, Kultur und Kulinarik unterwegs“ dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
(3) Die Tourguide im Auftrage von „Best of Mainz Stadtführungen“ sind berechtigt, situations-, saison- und wetterbedingte Streckenänderungen und Abweichungen von den angegebenen Routen und der Führungsdauer vorzunehmen.

3. Stornierte Bezahlungen & Rücklastschriften/Gebühren
(1) Im Falle einer unbezahlten retournierten Transaktion wird eine Gebühr von 20,00 Euro pro unbezahlte oder abgelehnte Transaktion erhoben. Wenn Ihre Zahlung storniert wurde, werden alle ausstehenden Rechnungen sofort fällig.
(2) Wenn eine oder mehrere Buchungen unbezahlt von Ihrem Finanzinstitut zurückgekommen sind, behält sich „Best of Mainz Stadtführungen“ das Recht vor, jede geschäftliche Vereinbarung aufzulösen. Alle Kunden- und Bankdaten werden streng vertraulich behandelt und nur auf Ihre Anfrage oder der Ihres Finanzinstituts – in Verbindung mit der Forderung einer vorgeblich inkorrekten oder falschen Abbuchung (z.B. Rücklastschrift) – offen gelegt.

4. Vermittlung fremder Leistungen
(1) „Best of Mainz Stadtführungen“ haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der gebuchten Leistung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
(2) „Best of Mainz Stadtführungen“ haftet nicht für Leistungen Dritter (z.B. gastronomische Leistungen, Limousinen-, Bahn-, Bus- oder Taxifahrten, Theater-, Museums- oder Ausstellungsbesuche, Restaurantbesuche, usw.). Sofern Stadtrundfahrten und Transfers von „Best of Mainz Stadtführungen“ angeboten werden, wird die Beförderung nicht von „Best of Mainz Stadtführungen“ selbst durchgeführt, sondern durch Unternehmen, welche Inhaber einer entsprechenden Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind.

5. Haftung
(1) Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an den Touren auf eigene Gefahr und Risiko stattfindet und dass „Best of Mainz Stadtführungen“ keine Haftung für eventuelle Personen- und Sachschäden übernimmt. Die Touren können sowohl über öffentliche Straßen und Wege als auch über befestigte und unbefestigte Wege führen.
(2) Die Teilnehmer/innen müssen selbst und in eigener Verantwortung beurteilen und entscheiden, ob sie diesen Anforderungen entsprechen. Fehleinschätzungen in diesem Zusammenhang liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Teilnehmers. Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden haften für jeden Schaden, der durch oder an die von ihm/ihr mitgeführten Sachen verursacht wird.
(3) Die Haftung von bei „Best of Mainz Stadtführungen“ eingesetzten Tourguides beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Honorars. Diese betragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des von „Best of Mainz Stadtführungen“ beauftragten Tourguide beruhen.

6. Wartezeit bei privaten Touren/ Gruppentouren
(1) Die Anreise zum vereinbarten Termin liegt allein in der Verantwortung des Bestellers/Auftraggebers. Der Treffpunkt für  die Teilnehmer einer öffentlichen Führung durch „Best of Mainz Stadtführungen“ ist zehn Minuten vor Führungsbeginn am bekannt gegebenen Ausgangspunkt der Tour. Die Touren starten pünktlich. Der Treffpunkt für die Teilnehmer einer privaten bzw. individuell gebuchten Führung findet zu dem im Vorfeld vereinbarten Zeitpunkt statt.
(2) Verspätungen einer individuell gebuchten Gruppe sind „Best of Mainz Stadtführungen“ vom Kunden schnellstmöglich per WhatsApp, SMS oder Anruf über Tel. 06131/3046457 (Büro) oder Tel. 0170/9908340 (Mobil)  mitzuteilen. Bei Verspätung der Gruppe ohne vorherige Information hält der/die Tourguide eine Wartezeit von 15 Minuten ab dem vereinbarten Beginn ein.
(2) Nach Verstreichen der Wartezeit gilt die Tour als ausgefallen und begründet somit den Anspruch auf den Vertragsgesamtpreis. Bei Eintreffen der Gruppe innerhalb der Wartezeit wird die Verspätung auf die vereinbarte Dauer angerechnet und die Tour entsprechend verkürzt.
(3) Vereinbaren Kunde und Gästeführer vor Ort dennoch eine Verlängerung der Führung, so werden für die Verlängerung pro angefangenen 30 Minuten 60,00 Euro als zusätzliches Honorar berechnet.

7. Ausschluss von Widerrufs- und Rückgaberechten im Falle des Erwerbs von Tickets/Gutscheinen
(1) Bei dem Verkauf von Eintrittskarten und Gutscheinen für eine Freizeitveranstaltung wie z.B. eine Stadtführung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312b BGB vor.
(2) Dies bedeutet, dass dem Kunden kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht gegenüber der „Best of Mainz Stadtführungen“ zusteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Tickets.

8. Rücktritt (Storno), Umbuchung oder Verlängerung durch den Kunden  
(1) Der Kunde hat das Recht, bei Verhinderung ersatzweise eine andere Person seine gebuchte Tour wahrnehmen zu lassen.
(2) Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Tour zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei „Best of Mainz Stadtführungen“ (s. 8.(4)). Die Erstattung einer Online-Buchung erfolgt ausschließlich per Gutschein, der in der Folge und ab dem Zeitpunkt der Ausstellung für die Dauer von drei Jahren auf alle Online verfügbaren Best of Mainz-Touren einlösbar ist.
(3) Sollte der Kunde Umbuchungen des bestätigten Programms wünschen, sind diese in Absprache mit Erlebnistouren „Best of Mainz Stadtführungen“ möglich. Für jeden Umbuchungsposten wird ein Bearbeitungsentgelt von 10 % des Gesamtpreises erhoben.
(4) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann „Best of Mainz Stadtführungen“ eine entsprechende Entschädigung verlangen.„Best of Mainz Stadtführungen“ kann den Schaden konkret berechnen oder nach seiner Wahl eine pauschalierte Stornogebühr geltend machen.
Diese beträgt:
• vom 10. bis zum 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 40 % des Vertragsgesamtpreises,
• vom   5. bis zum 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 60 % des Vertragsgesamtpreises,
• ab dem 2. Tag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen:  100 % des Vertragsgesamtpreises.

(5) Der Rücktritt von indvidiuell gebuchten Touren muss ebenfalls schriftlich, bzw. per E-Mail erfolgen und von „Best of Mainz Stadtführungen“ bestätigt werden. Die Erstattung der Buchung ist bis zum 11. Tag vor Veranstaltungsbeginn wahlweise per Gutschein oder per Rückzahlung abzgl. einer jeweiligen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % des Gesamtbetrages möglich.
(6) Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl einer pauschal gebuchten Gruppenveranstaltung ist keine Erstattung möglich.

9. Rücktritt (Storno) durch „Best of Mainz Stadtführungen“
(1) „Best of Mainz Stadtführungen“ hat das Recht eine gebuchte Tour aus organisatorischen Gründen zu stornieren, im Einzelfall bis 1 Stunde vor der Durchführung, wenn z. B. eine ggf. erforderliche und ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl bis zum Tourstart nicht zustande kommt,  wenn der vorgesehene Tourguide erkrankt ist,  die Wetterbedingungen extrem sind und die Durchführung der Tour gefährden, oder in anderen Fällen.
(2) Der Buchungsbetrag wird in diesem Falle nicht erhoben. Es erfolgt eine kostenfreie Umbuchung, alternativ die Erstattung durch einen für die Dauer von drei Jahren gültigen Gutschein, einlösbar auf alle Best of Mainz-Aktivitäten. Auf Wunsch werden bereits bezahlte Beträge vollständig zurück erstattet. Sollte eine Tour aus unvorhersehbaren Gründen, z.B. durch höhere Gewalt, Unglück, Witterungsbedingungen etc. während ihrer Durchführung abgebrochen werden müssen, so erhält der Kunde auf Wunsch 50 %  der geleisteten Bezahlung erstattet. Im Fall eines Abbruchs durch den Kunden hat dieser kein Recht auf Erstattung des Buchungsbetrages.

10. Körperliche Behinderungen
„Best of Mainz Stadtführungen“ begrüßt die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an Erlebnissen. „Best of Mainz Stadtführungen“ weist jedoch darauf hin, dass die Teilnahme an einigen Erlebnissen in diesen Fällen beschwerlich oder unmöglich sein kann. „Best of Mainz Stadtführungen“ wird sich darum bemühen, die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an Erlebnissen zu fördern. „Best of Mainz Stadtführungen“ bittet daher, sich vor der Buchung einer Aktivität über die Möglichkeiten für Teilnehmer mit Behinderungen zu informieren. Auf Anfrage wird „Best of Mainz Stadtführungen“ gerne über die entsprechenden Einrichtungen zugunsten Menschen mit Behinderungen am jeweiligen Veranstaltungsort des erwählten Erlebnisses Auskunft geben.

11. Datenschutz und Fotos
(1) Mit der Bestellung einer Stadtführung erklären sich der Kunde – sowie die von ihm im Rahmen seiner Buchung mitgebuchten weiteren Teilnehmer – ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Daten im Rahmen von weiteren Informationen zu neuen Themen oder bei Aktualisierung der Inhalte im Wege einer gelegentlichen Information durch „Best of Mainz Stadtführungen“ genutzt werden können.
(2) Der Kunde stimmt mit der Bestellung einer Stadtführung ebenfalls zu, dass die im Rahmen der Dokumentation und zu Werbemaßnahmen für Print und Internet gemachten Fotoaufnahmen, von „Best of Mainz Stadtführungen“ zu den vorgenannten Zwecken verwendet werden dürfen.
Die Zustimmung zu (1) und (2) dieses Absatzes kann durch eine Mitteilung unter Nennung des Namens und der Adresse des Kunden an die E-Mail-Adresse info*best-of-mainz.com jederzeit widerrufen werden.

12. Urheberrecht
(1) Film- und Tonaufnahmen sowie schriftliche Aufzeichnungen sind nur nach vorheriger Rücksprache mit „Best of Mainz Stadtführungen“ zulässig.
(2) Eine Veröffentlichung des Materials (z.B. im Internet) ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

14. Geltendes Recht
Sofern nichts anderes in diesen AGB bestimmt oder schriftlich zwischen Kunde und Erlebnistouren „Best of Mainz – Tour-Agentur, Kultur und Kulinarik unterwegs“ vereinbart ist, findet auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und „Erlebnistouren Best of Mainz – Tour-Agentur, Kultur und Kulinarik unterwegs“ ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

15. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Passagen des Vertrags hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen, treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.

16. Wirksamkeit der AGB
Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „Erlebnistouren Best of Mainz – Tour-Agentur, Kultur und Kulinarik unterwegs“. Der Kunde erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an. Der Gerichtsstand ist Mainz.

Mainz, 05.01.2025
Best of Mainz Stadtführungen